22. Oktober 2021

Marcel Gehrung
Pressesprecher

Landtag von Baden-Württemberg
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Die Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 41 von der Luftrettungsstation am Leonberger Krankenhaus nach Tübingen ist weiterhin in Planung. Der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Leonberg, Hans Dieter Scheerer, fordert bereits im vergangenen Juli mit einem Schreiben an das Innenministerium den Verbleib des Rettungshubschraubers in Leonberg und hinterfragte das der Entscheidung zugrundeliegende Gutachten zur „Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg“ eines Münchner Instituts. Laut Scheerer müssten neben dem Gutachten nun aber auch endlich die Experten vor Ort angehört werden.

Nach Aussage des Innenministeriums habe das Münchner Institut, das das Gutachten zur „Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg“ angefertigt hat, hohe Erfahrung und habe auch an der Beplanung der Luftnotrettung in Bayern und Österreich mitgewirkt. Das Innenministerium meint sicher zu sein, auf Grundlage des Gutachtens eine tragbare Entscheidung für die Neuordnung der Luftnotrettung in Baden-Württemberg treffen zu können.

„Ich frage mich, ob das Gutachten die Kosten von rund 236.000 Euro wert war“, kommentiert Scheerer. „Ich zweifle zwar nicht an der Expertise der Gutachter zur Berechnung einer möglichen Standortverlegung von Christoph 41. Mir ist auch klar, dass die Landesregierung im Angesicht dieser Kosten kein zweites Gutachten zur Absicherung eingeholt hat. Dennoch sind nach meiner Einschätzung weitere Expertenmeinungen nötig, um eine so weitreichende Entscheidung zur Luftnotrettung im Kreis Böblingen treffen zu können. Dass sich dabei laut Ministerium keine Universitäten aus Baden-Württemberg für den Gutachtenauftrag beworben haben ist erstaunlich.“ Scheerer findet den Inhalt des Gutachtens außerdem zu wenig differenziert. „Nach meiner Einschätzung wurde das Gutachten am grünen Tisch erstellt und lässt viele Faktoren der täglichen Notrettung im Kreis Böblingen außen vor. Gerade das Verhältnis zwischen Rettungs- und Verlegungsflügen hätte mehr Beachtung finden sollen“, so Scheerer weiter.

Das Ministerium verweist in seinem Schreiben auf die Fragen von Scheerer aber auch darauf hin, dass eine finale Verlegungsentscheidung erst dann getroffen wird, wenn im Rahmen der momentan laufenden Standortbewertung eine konkrete Liegenschaft ausgewählt und ggf. durchzuführende Maßnahmen wie Genehmigungsverfahren und bauliche Ertüchtigungen durchgeführt worden sind. Bei diesen standortbezogenen Umsetzungsbewertungen sollen dann wohl auch Akteure vor Ort befragt werden. „Es ist höchste Zeit, dass auch endlich die Betroffenen und Experten vor Ort, wie Vertreter der DRK- und THW-Ortsverbände oder das Ärzteteam und die Crew von Christoph 41 in Leonberg befragt werden“, kommentiert Scheerer. „Das hätte schon im Vorfeld an allen von einer möglichen Verlegung betroffenen Luftnotrettungsstationen passieren sollen. Vielleicht wäre dann der Bedarf einer Neuordnung der Luftnotrettung anders bewertet worden und ein so teures Gutachten erst gar nicht notwendig gewesen.“ Indes rechnet das Innenministerium mit einem mehrjährigen Verfahren, wobei die Luftrettungsstation in Leonberg in der Zwischenzeit weiter genutzt werde. „Für Leonberg können wir nur hoffen: ‚Nichts hält länger als ein Provisorium‘“, sagt Scheerer.