26. November 2021

Marcel Gehrung
Pressesprecher

Landtag von Baden-Württemberg
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Seit geraumer Zeit plant die Landesregierung auf der Grundlage einer „Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg“ die Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 41 von der Luftrettungsstation am Leonberger Krankenhaus nach Tübingen. Am 19. Oktober 2021 hat der Leonberger Gemeinderat nun eine Resolution verabschiedet und appelliert damit an das Innenministerium den Luftrettungsstandort Leonberg beizubehalten.

„Diese Resolution des Gemeinderats aus Leonberg zeigt, wie wichtig der Verbleibt des Rettungshubschraubers für die Bürger und Bürgerinnen im Landkreis Böblingen ist. Es wird mehr und mehr deutlich, dass das Gutachten, auf das sich das Innenministerium stützt, nicht ausreichend für die Verlegungsentscheidung der Rettungshubschrauber in Baden-Württemberg ist“, sagt Scheerer. „Nun rächt sich, dass die Landesregierung nicht die Experten und betroffenen Personen vor Ort befragt hat. Nämlich genau diese: Das Ärzteteam und die Crew um Christoph 41, die lokalen Hilfsorganisationen, aber auch regionale Vereine und Firmen stemmen sich gemeinsam gegen die Verlegung des Rettungshubschraubers und möchten die bewährte Verzahnung zwischen bodengestützten Einsatzkräften und der Luftrettung durch Christoph 41 beibehalten.“

Der Leonberger Oberbürgermeister Georg Cohn hat die Resolution darüber hinaus an alle Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen weitergeleitet mit der Bitte um Unterstützung. Auch Scheerer, der Stadtrat in Weil der Stadt ist, wird die Resolution unterschreiben: „Ich setzte mich vollumfänglich für den Erhalt der Luftrettung im Einzugsgebiet des Landkreises Böblingen ein und unterstütze OB Cohn und die Kollegen und Kolleginnen des Leonberger Gemeinderates.“ Bereits zuvor kritisierte Scheerer in mehreren Schreiben an die Landesregierung die mangelnde Transparenz und Differenzierung des Gutachtens. Dieses sei am grünen Tisch erstellt worden und ignoriere bspw. das Verhältnis zwischen Verlegungs- und wirklichen Notfallflügen.

„Ich habe mich in der Vergangenheit gegen eine Verlegung des Rettungshubschraubers ausgesprochen und werde mich auch weiterhin für einen Verbleib einsetzen. Vielleicht führt der Druck der noch laufenden Petition gegen die Verlegung und die Resolution der Gemeinderäte nun zu einer neuen Bewertung des Bedarfs nach einer Neuordnung der Luftnotrettung durch die Landesregierung. Die rund 236.000 Euro für das Gutachten sind dann zwar schon weg und man hätte durch die Befragung der Fachleute vor Ort ein besseres Bild bekommen, aber Geld hat für die Landesregierung noch nie eine Rolle gespielt“, stellt Scheerer fest.