27. Februar 2021

Marcel Gehrung
Pressesprecher

Landtag von Baden-Württemberg
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Bekanntermaßen lässt Hans Dieter Scheerer aktuell die Corona-Verordnung mit einem Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim prüfen. Das Land Baden-Württemberg hat nun auf 36 Seiten Stellung genommen – neue Argumente liefert es allerdings nicht.

FDP-Landtagskandidat Hans Dieter Scheerer, der im Wahlkreis 06 (Leonberg, Weil der Stadt, Herrenberg) kandidiert, hat vergangene Woche einen sogenannten Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eingereicht: „Mein Ziel ist es mit meinem Prozess gegen das Land Baden-Württemberg, insbesondere Fitnessstudios wieder öffnen zu lassen. Wir haben heute eine ganz andere Situation als noch im November vergangenen Jahres. Wir gehen nun in den fünften Monat der rigorosen Betriebsschließungen. Bis heute weiß sich die Landesregierung im Umgang mit der Corona-Pandemie nicht anders zu helfen, als pauschal fast alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe zu schließen. Das ist schlichtweg Ausdruck planloser Politik, die nun auf dem Rechtsweg gestoppt werden soll.“

Zum aktuellen Stand des Verfahrens erläutert Scheerer: „Das Land hat mir eine 36-seitige Antragserwiderung zukommen lassen, welche von einer spezialisierten Wirtschaftskanzlei verfasst wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass sich das Land selbst einen großen Apparat mit top bezahlten Spitzenjuristen leistet, verwundert es dann doch, dass das Land sich der Unterstützung großer Wirtschaftskanzleien bedient – zumal die Antragserwiderung im Wesentlichen aus einem Copy+Paste altbekannter Phrasen besteht.“

Inhaltlich vertrete das Land weiterhin die Auffassung, dass die Pandemie nur mit einer pauschalen Schließung verschiedenster Betriebe bekämpft werden kann. „Das Land verkennt völlig, dass eine vollständige Schließung immer nur die äußerste Maßnahme sein darf“, rügt Scheerer. „In den vielen Monaten seit dem Beginn der Pandemie, hätte eine gute Regierung ein differenziertes Stufensystem schaffen müssen, welches wenigstens eine teilweise Öffnung unter Hygieneauflagen zulassen würde. Das ist von dieser Landesregierung bis heute aber noch nicht einmal angedacht worden.“