21. Mai 2024

Marcel Gehrung
Pressesprecher

Landtag von Baden-Württemberg
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Während des Besuchs von Ministerpräsident Kretschmann im Landkreis Böblingen im vergangenen Monat, kam beim Bürgerempfang in Rennigen auch das Thema Christoph 41 und ein möglicher Verbleib des Rettungshubschraubers an seinem bisherigen Standort am Krankenhaus in Leonberg auf. Der Ministerpräsident reagierte auf die Frage brüsk: Das Innenministerium habe die Entscheidung zur Neuordnung der Luftnotrettung in Baden-Württemberg getroffen und für ihn gebe es keinen Grund, an dieser Entscheidung zu zweifeln. Man könne ihm aber gerne nochmal alle Argumente für den Standort Leonberg vorlegen. Ein Angebot, das der Weil der Städter Landtagsabgeordnete und Verfechter des Luftrettungsstandorts Leonberg, Hans Dieter Scheerer, angenommen hat und in einem Schreiben dem Ministerpräsidenten die einschlägigen Argumente für einen Verbleib von Christoph 41 vorgelegt hat.

„Politik bedeutet Entscheidungen zu treffen und es ist auch nicht verwerflich, Entscheidungen zu revidieren, wenn die Rahmenbedingungen sich ändern oder neue Argumente aufkommen. Aus meiner Sicht ist das der Fall bei der möglichen Verlegung von Christoph 41 von Leonberg an die BG-Unfallklinik in Tübingen und ich habe Ministerpräsident Kretschmann deshalb nochmals mit Nachdruck alle Argumente – die auch schon vielfach ins Feld geführt worden sind – für einen Verbleib von Christoph 41 in Leonberg dargelegt“, berichtet Scheerer.

Für den Landtagsabgeordneten und Weil der Städter Stadtrat sprechen dabei vor allem die veraltete Datengrundlage des Gutachtens, die als Basis für die Verlegung von Christoph 41 genutzt wird, gegen einen neuen Standort in Tübingen statt in Leonberg. „Das Gutachten nutzt selektive Zahlen aus 2018 und würde dann eine Verlegung, die möglicherweise erst zehn Jahre später vollzogen wird, rechtfertigen. Ebenso werden demografische und verkehrliche Entwicklungen im Landkreis Böblingen und rund um Leonberg mit Autobahnkreuz und Engelbergtunneln nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl dort doch oft der Einsatz von Rettungshubschraubern zwingend notwendig ist und bodengebundene Rettungskräfte nicht rechtzeitig zum Unfallort durchkommen. Darüber hinaus verhindern die topografischen und klimatischen Bedingungen am Rande der Schwäbischen Alb oft die Starts von Rettungshubschraubern, wohingegen die Bedingungen in Leonberg optimal sind“, erklärt Scheerer weiter.

Die erprobte und bestehende Infrastruktur an der Luftnotrettungsstation in Leonberg darf deshalb aus Sicht von Scheerer keinesfalls aufgegeben werden und ein Verbleib von Christoph 41 ist unausweichlich. „Ich habe diese Argumente dem Ministerpräsidenten nun vorgelegt und auch schon mehrfach beim Innenministerium für einen Verbleib von Christoph 41 plädiert. Eine Frage sind auch die Kosten für die Instandsetzung und den Umbau der BG-Unfallklinik. Bisher ist auf dem Dach der Klinik in Tübingen nur Platz für einen Rettungshubschrauberlandeplatz. Wenn Christoph 41 aber dauerhaft dort stationiert wird, müssen zusätzliche Kapazitäten her. Diese Kosten müsste dann das Land tragen, während in Leonberg alle Strukturen bereits vorhanden und erst vor wenigen Jahren komplett auf den neusten Stand gebracht wurden“, gibt Scheerer zu bedenken. „Ein weiterer Punkt, den die Landesregierung nicht klären konnte, sind die möglichen Nachtflüge und der 24-Stundenbetrieb von Christoph 51 in Pattonville. Ob diese überhaupt so möglich sind, wie das Innenministerium plant, ist fragwürdig und die Genehmigungen und das Lärmschutzgutachten dort liegen immer noch nicht vor. Wenn diese Option wegbricht, könnte Christoph 41 sowieso nicht verlegt werden. Der Standort Leonberg kann gegebenenfalls durch die Schaffung eines zusätzlichen Standorts und Rettungshubschraubers ergänzt werden, eine Verlegung von Christoph 41 ist aber rational und objektiv schlicht nicht sinnvoll“