31. Oktober 2022

Marcel Gehrung
Pressesprecher

Landtag von Baden-Württemberg
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Die Entscheidung des Innenministeriums zur möglichen Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 41 steht weiterhin aus. Während das Ministerium sich weithin hartnäckig an sein nun zweieinhalb Jahre altes Gutachten zur Neuordnung der Luftnotrettung in Baden-Württemberg klammert, bricht der Widerstand aus Leonberg gegen die Verlegung nicht ab. Dabei bringen die Kritiker der Verlegung konstruktive Lösungsvorschläge vor um die Lücke der Luftnotrettung im Bereich der Schwäbischen Alb zu schließen und Christoph 41 gleichzeitig weiter in Leonberg zu stationieren. Der Böblinger Landrat Bernhard und der Leonberger Oberbürgermeister Cohn haben nun den Vorschlag eines 24-Stundenbetriebs von Christoph 41 inklusive Nachtflügen ins Spiel gebracht. Der Weil der Städter Landtagsabgeordnete und große Fürsprecher für einen Verbleib des Rettungshubschraubers in Leonberg, Hans Dieter Scheerer, hält das ebenfalls für eine sehr gute Idee.

„Der 24-Stundenbetrieb für Christoph 41 ist ein sehr sinnvoller Vorschlag. Landrat Bernhard und OB Cohn zeigen damit auch, wie man konstruktiv und sinnvoll nach Lösungen für die Neuordnung der Luftnotrettung in Baden-Württemberg suchen kann ohne die Verlegung von Rettungshubschrauberstandorten notwendig zu machen“, sagt Scheerer, der sich seit Beginn der Diskussion für einen Verbleib von Christoph 41 in Leonberg stark macht. „Ich hätte mir solche Lösungskonzepte allerdings auch aus dem Ministerium gewünscht. Denn das zugrundeliegende Gutachten hat offensichtliche Mängel, auch wenn es die Landesregierung nicht wahrhaben möchte. Anstelle den Kritikern der Verlegung vorzuwerfen, sie würden die Ängste der Bevölkerung schüren, und jegliche weitere Argumente abzutun, hätte man die Kritik und Sorgen der Betroffenen und Experten vor Ort ernstnehmen müssen und sie transparent in die Entscheidungsfindung einbinden müssen. Denn die Ärzte, Hubschraubercrew und Blaulichtorganisationen vor Ort können die Lage wohl immer noch am besten einschätzen.“

Eine Erweiterung der Einsatzzeiten von Christoph 41 auf den Nachtflugbetrieb würde aber in jedem Fall eine neue, objektive Betrachtung des Gutachtens notwendig machen erklärt Scheerer weiter: „Und eine solche Neubetrachtung wäre der genau richtige Schritt. Denn dann könnte eine neue Datengrundlage statt der veralteten Statistiken aus 2018 verwendet werden und entscheidende Faktoren wie Demographie, Verkehrslage und Wetterbedingungen in den einzelnen Standorten stärker in Betracht gezogen werden. In jedem Fall bin ich gespannt auf die Entscheidung aus dem Innenministerium und ich teile die Hoffnung des Landrats, dass der politische Druck und unsere Argumente Früchte tragen, und wir einen Verbleib von Christoph 41 in Leonberg erreichen können.“