21. September 2022

Marcel Gehrung
Pressesprecher

Landtag von Baden-Württemberg
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Die mögliche Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 41 von der Luftrettungsstation am Krankenhaus Leonberg in Richtung der Schwäbischen Alb beschäftigt die Menschen in der Region weiter. Aus der Bevölkerung und den Blaulichtorganisationen in Leonberg kommt ungebrochen großer Widerstand gegen die Pläne des Innenministeriums, dass seine Neuordnung der Rettungshubschrauber in Baden-Württemberg weiterhin auf einem Gutachten basiert, dass aus Sicht vieler Experten und Betroffener vor Ort zahlreiche wichtige Punkte außer Acht lässt. Mit der Novellierung des Rettungsdienstplans kommt nun ein weiteres Argument für den Verbleib von Christoph 41 in Leonberg hinzu. Die Hilfsfrist für eintreffende Rettungsmittel wurde von 15 auf 12 Minuten reduziert. Aus Sicht von Hans Dieter Scheerer, Landtagsabgeordneter des Wahlkreises Leonberg/Herrenberg/Weil der Stadt, ist das ein weiterer Punkt, der gegen die Verlegung des Rettungshubschraubers spricht. Zu groß sei die Verkehrsdichte im Raum Böblingen und für eine schnelle Hilfe bei Notfällen muss der Rettungshubschrauber in unmittelbarer Nähe bleiben.

„Als wären die Argumente für den Verbleib von Christoph 41 nicht davor schon überwältigend gewesen, so kommt mit der neuen Hilfsfrist im Rettungsdienstplan ein weiterer gewichtiger Punkt dazu“, erklärt Scheerer, der sich schon lange für Christoph 41 in Leonberg einsetzt. Der neue Rettungsdienstplan, der von seiner letzten Fassung aus 2014 überarbeitet wurde, verlangt nun nämlich nicht mehr 15 Minuten für das Eintreffen von Rettungswagen und Notarzt, sondern 12 Minuten bis zum ersteintreffenden Rettungsmittel. „Gerade in Landkreisen mit schwierigen Verkehrsverhältnissen sind Luftrettungsmittel unabdingbar um Betroffene bei Notfällen schnell in geeignete Kliniken zu bringen. Böblingen hat aufgrund der vielen kreuzenden Autobahnen und Bundesstraßen eine solche schwierige Verkehrslage und braucht daher in unmittelbarer Nähe den Rettungshubschrauber Christoph 41“, fordert Scheerer.

So sehen das auch der Landrat Böblingens und der Leonberger Oberbürgermeister. Diese haben sich mit einem Schreiben an das Innenministerium gewandt und fordern, das Strukturgutachten zur Luftrettung in Baden-Württemberg, auf dem das Ministerium weiter beharrt, spätestens jetzt nach der Veröffentlichung des neuen Rettungsdienstplans auf den Prüfstand zu stellen. „Ich stimme Landrat Bernhard und Oberbürgermeister Cohn in allen Punkten zu und bin ihnen für ihr Schreiben an das Innenministerium sehr dankbar“, sagt Scheerer. „So können wir den politischen Druck für einen Verbleib von Christoph 41 weiter erhöhen und unseren Argumenten endlich Gehör verschaffen. Denn es ist weiterhin ein Fakt, dass das Gutachten wichtige Punkte, wie eben die Verkehrslage im Raum Stuttgart und Böblingen, aber auch die demographische Entwicklung und die unterschiedlichen Wetterverhältnisse an der Schwäbischen Alb außer Acht lässt. Hinzu kommt, dass der Luftrettungsstandort in Leonberg seit 2013 kontinuierlich modernisiert wurde und auf dem modernsten Stand ist. Eine Verlegung macht also rein logistisch und auch wirtschaftlich keinen Sinn. Ich hoffe, dass die gemeinsamen Anstrengungen der Experten vor Ort, des Landrats und des Oberbürgermeisters und mir als Lokalpolitiker und Abgeordnetem das Ministerium nun endlich umstimmen und die Idee von der Verlegung von Christoph 41 vom Tisch nehmen.“