3. Juni 2022

Marcel Gehrung
Pressesprecher

Landtag von Baden-Württemberg
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Nach der Anhörung der Petition „Verlegung des Rettungshubschraubers ‚Christoph 41‘ aus Leonberg“ plädiert der Berichterstatter im Petitionsausschuss des Landtags, Dr. Christian Jung (FDP), für den Erhalt des seit 1985 bestehenden Luftrettungsstandorts am Krankenhaus. Nach intensiver Prüfung komme er zu dem Ergebnis, dass Christoph 41 weiter in Leonberg stationiert sein sollte. Die Mehrheit im Ausschuss erlangte die Petition dennoch nicht. Hans Dieter Scheerer, Abgeordneter für den Wahlkreis Leonberg/Herrenberg/Weil der Stadt und großer Verfechter der Luftrettungsstation in Leonberg, ist enttäuscht von diesem Ergebnis.

 Scheerer hatte sich bereits in der Vergangenheit mehrfach für einen Verbleib von Christoph 41 in Leonberg ausgesprochen, ebenso wie sein Fraktionskollege Prof. Dr. Erik Schweickert aus Pforzheim. Nach Scheerers Einschätzung berücksichtigte das Gutachten eines Münchner Instituts, auf dem das Innenministerium seine Pläne zur Verlegung des Rettungshubschraubers nach Tübingen stützt, viele wichtige Faktoren wie das Verhältnis von Notfall- zu Verlegungsflügen, die Verkehrslage in der Region Stuttgart, sowie die Wetterunterschiede zwischen den beiden fraglichen Regionen nicht ausreichend. „Außerdem wurden die direkt betroffenen Akteure vor Ort, wie das Ärzteteam und die Crew von Christoph 41 gar nicht oder nur sehr spät, nachdem die Verlegung schon lange im Raum stand, hinzugezogen. Es kann nicht ohne Grund sein, dass engagierte und sachkundige Persönlichkeiten aus dem Rettungswesen, des Technischen Hilfswerks und der Feuerwehr in Leonberg dem Gutachten zur Verlegung so vehement widersprechen“, erklärt Scheerer.

„Ich bin davon überzeugt, dass die Annahmen und die Datengrundlage des Gutachtens aus 2018 nicht repräsentativ sind. Die komplette Situation hat sich bspw. durch die Einführung der Voralarmierungszeit in Baden-Württemberg gravierend geändert. Auch wurden die Wetterbedingungen in Leonberg und in Richtung Schwäbische Alb nicht ausreichend in die Überlegungen mit einbezogen. Verwaltungstechnische und juristische Aspekte, wie die Dauer bei der Suche eines neuen Standortes sowie Genehmigungs- und planungsverfahren wurden ebenfalls außen vorgelassen“, kritisiert Scheerer. Eine Überarbeitung des Gutachtens und eine zweite Meinung seien daher laut dem Verkehrspolitiker der FDP-Fraktion im Landtag notwendig.

„Auf der Basis dieser Argumente und nach einer Besichtigung der Luftrettungsstation in Leonberg kommt mein Kollege Jung daher als Berichterstatter im Petitionsausschuss zu dem Schluss, der Petition abzuhelfen und der Standort Leonberg für den Rettungshubschrauber Christoph 41 zu erhalten ist. Das dies keine Mehrheit im Ausschuss gefunden hat finde ich bedauerlich und nur schwer nachvollziehbar“, sagt Scheerer. Vor allem eine Mehrheit aus Abgeordneten der Grünen und der CDU hätten gegen den Verbleib von Christoph 41 gestimmt: „Die besten Argumente stehen klar entgegen dieser Entscheidung. Es wäre dringend angebracht weitere Möglichkeiten zu erörtern um die bestehenden Rettungshubschrauberstandorte zu erhalten und das Ziel der flächendeckenden Versorgung durch Luftrettung in Baden-Württemberg zu gewährleisten. Alles auch unter dem Aspekt wirtschaftlicher Gesichtspunkte.“