6. August 2021

Marcel Gehrung
Pressesprecher

Landtag von Baden-Württemberg
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Verantwortungsbewusster Umgang mit Beitragsgeldern geboten

Im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, durch die der Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 € angehoben wurde, sagt der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat nochmals verdeutlicht, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags von der unabhängigen KEF festgelegt wird, und die Länder diesen nicht ohne Weiteres ändern können. Es ist ein wichtiger Teil des dualen Rundfunksystems, dass die Politik nicht nach Belieben in die Aktivitäten und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingreifen kann. Daraus erwächst den Rundfunkanstalten aber auch die Verantwortung, ihren Finanzbedarf und die Ausgabenpolitik transparent zu kommunizieren. Das Programm muss nachvollziehbar am Auftrag des Medienstaatsvertrags ausgerichtet sein, um die Stärken des unabhängigen Rundfunks zu betonen. Was die Privaten leisten können, sollte vorwiegend auch diesen überlassen werden.“

Der Abgeordnete Hans Dieter Scheerer, Mitglied im Ständigen Ausschuss, ergänzt:

„Während einerseits der Rundfunkbeitrag angehoben wird, hantiert der SWR andererseits mit beachtlichen Rücklagen und investiert diese u.a. bei fragwürdigen Geldinstituten wie der im Frühjahr insolvent gegangenen Greensill Bank. Der SWR ist gefordert, mit den Geldern der Beitragszahler zurückhaltend umzugehen.  Insbesondere müssen risikoreiche Spekulationen mit Beitragsgeldern unterlassen werden. Darauf muss auch in Zukunft geachtet werden!“