Gesetzesberatung
Zustimmungsvorbehalt bei Verkehrszeichen verwirrend
Im Zusammenhang mit der Beratung eines Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung sagte der Sprecher für Straßenverkehr der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Hans Dieter Scheerer:
„Liest man in der Gesetzbegründung, dass die Vorlage auch auf Vorgängen aus den Jahren 2013 und 2021 beruht, fallen mir nur die Worte des Dichters Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen ein: ‚Gut Ding will Weile haben!‘. Es ist aber beileibe nicht so, dass man hier von ‚gut Ding‘ sprechen könnte. Vielmehr muten die Zustimmungsregelungen des Ministeriums zur Anbringung und Entfernung von Verkehrszeichen der unteren Straßenverkehrsbehörden mit Ausnahmeregelungen doch recht verwirrend an. Bedenkt man zudem, wie oft schon die Rechtslage dem Anschein nach so hingebogen wurde, dass es mehr Tempo 30, Einfahrtsverbote und die Umwidmung von Straßen in Parkraum oder Radwege gab, ist eine Portion gesundes Misstrauen sicherlich angebracht. Auch die Möglichkeit der Ersatzvornahme des Ministeriums gegenüber seinen nachgeordneten Behörden mit Fachaufsicht ist eine Anomalie im Verwaltungsrecht des Landes. Man wird sehr genau aufpassen müssen, was mit diesen Instrumenten geschehen soll. So passt schließlich eher Schillers Wallenstein: ‚Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt!‘“
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