Am vergangenen Montag, den 16.05.2022, war die Kommission des Petitionsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg vor Ort in der Stadthalle Leonberg um die Beteiligten der Petition „Verlegung des Rettungshubschraubers ‚Christoph 41‘ aus Leonberg“ anzuhören. Auch der FDP-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Leonberg/Herrenberg/Weil der Stadt, Hans Dieter Scheerer war vor Ort um sich weiter für den Verbleib des Rettungshubschraubers in der Luftrettungsstation am Leonberger Krankenhaus und gegen eine Verlegung nach Tübingen auszusprechen. Nach der Anhörung des Petitionsausschusses seien die Argumente für einen Verbleib nur noch stärker geworden.

„Es war höchste Zeit, dass nun endlich alle Beteiligten rund um den Rettungshubschrauber Christoph 41 angehört werden. Das habe ich schon lange gefordert“, sagt Scheerer. Die Landesregierung plant auf der Grundlage einer „Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg“ die Verlegung des Rettungshubschraubers von der Luftrettungsstation am Leonberger Krankenhaus nach Tübingen. Experten vor Ort, wie die lokalen Verbände des DRK, Ärzte und die Crew des Rettungshubschraubers kritisieren diese Pläne allerdings schon lange. Neben der oben genannten Petition hat der Gemeinderat in Leonberg außerdem eine Resolution zum Verbleib von Christoph 41 verabschiedet. „Das Gutachten wurde am grünen Tisch erstellt und basiert auf Zahlen aus dem Jahr 2018, die laut der DRF Luftrettung außergewöhnlich waren und sich nicht unbedingt als Grundlage für das Gutachten eigenen“, erklärt Scheerer weiter.

Der Verkehrspolitiker der FDP-Fraktion im Landtag nennt außerdem weitere Faktoren, die das Gutachten nicht berücksichtige: „Das Wetter in Leonberg und den Landkreisen Tübingen und Reutlingen ist sehr unterschiedlich. Laut den Piloten liefert Leonberg fast immer geeignete Bedingungen zum Start. Tübingen und Reutlingen zeigen eine häufig schwierigere Wetterlage durch den Wolkenstau an der Schwäbischen Alb und durch viel Nebel. Außerdem wurden die Bevölkerungsentwicklung bzw. der demographische Wandel und die Entwicklung der Verkehrslage in beiden Regionen nicht ausreichend beachtet.“

Insgesamt sei das Gutachten zwar ausgehend von den Zahlen aus 2018 in sich schlüssig, aber durch die oben genannten Punkte und insbesondere die Vernachlässigung zukünftiger Entwicklungen dann doch wieder falsch. „Aus diesem Grund muss die Verlagerung des Hubschraubers Christoph 41 von Leonberg Richtung Tübingen/Reutlingen konsequent abgelehnt werden. Mit dem jetzigen Stand des Gutachtens lässt sich jedenfalls keine Entscheidung treffen“, erklärt Scheerer. „Hinzu kommt, dass Leonberg eine hochmoderne Luftrettungsstation hat, die anderswo erstmal für viel Geld gebaut werden müsste. Außerdem bedarf es dann einer Standortsuche und Planungs- und Genehmigungsverfahren, die die mögliche Verlegung um mindestens 5 Jahre verzögern würde.“