Verwaltungsgerichtshof Mannheim trifft maßgebende Entscheidung
Im Zusammenhang mit der Beantwortung ihrer kleinen Anfrage „Weiteres Verfahren zur B 10-Ortsumfahrung Enzweihingen“ (Drucksache 17/5414) und vor dem Hintergrund der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 5.Oktober sagte der Sprecher für den ÖPNV der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Hans Dieter Scheerer:
„Ich sehe jetzt klar das Land in der Pflicht, die vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim festgestellten und als heilbar eingestuften Mängel zu beheben. Die Entlastung Enzweihingens vom Durchgangsverkehr ist seit Jahrzehnten bitter nötig.“
Der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Christian Jung, ergänzte:
„Das Beispiel Enzweihingen zeigt einmal mehr, wie wichtig die Beschleunigung bisheriger Planungsverfahren ist. Es ist gut, dass klargestellt wurde, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens weiterhin einen relevanten Abwägungsbelang bei der artenschutzrechtlichen Entscheidung darstellt und die naturschutzrechtliche Abwägung nicht automatisch vorgeht.“
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