Im Zusammenhang mit der Übersendung des Gesetzentwurfs für einen Nachtragshaushalt (Drucksache 17/400), der in § 5 Abs. 1 eine Erhöhung der Garantieermächtigung zu Gunsten der landeseigenen Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) um 527 Millionen Euro auf dann 3,527 Milliarden Euro beinhaltet, sagte das Mitglied im Verkehrsausschuss Hans-Dieter Scheerer:

„Es braucht dringend eine Aufklärung, warum das Land nach nur einem Jahr für 130 Doppelstock-Triebfahrzeuge 527 Mio. Euro mehr an Garantien will. Noch vor einem Jahr schrieb Minister Hermann in seiner Antwort auf einen Antrag der FDP (Doppelstocktriebfahrzeuge für den regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg, Drucksache 16/8301), dass es derzeit ‚nach Auffassung der Landesregierung keiner weitergehenden Absicherung durch den Haushaltsgesetzgeber‘ bedürfe. So schnell ändern sich die Zeiten! Die vorgebrachten Argumente überzeugen in keiner Weise. Denn Anforderungen an die Fahrdynamik, das Bremsvermögen und den Energieverbraucht können sich nicht innerhalb dieser kurzen Zeit grundlegend ändern. Fraglich ist auch der weitere Punkt Druckdichtigkeit. Hier ist dringende Aufklärung geboten! Denn 18 Prozent mehr ist ein ordentlicher Aufschlag. Pro Fahrzeug sind es rund 4 Millionen Euro.“

Hinweis: Die genannte Drucksache ist wie folgt abrufbar https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8301_D.pdf