Gesetzesentwurf bleibt handwerklich schwach und in der üblichen Rhetorik vom bösen Ausländer.
Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen zweiten Beratung zum Gesetzesentwurf der AfD zum Gesetz über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern (Asylbewerberunterbringungs- und -versorgungsgesetz) – wie folgt aus:
„Der Gesetzesentwurf der AfD bleibt handwerklich schlampig und ist in weiten Teilen durch das kommende Chancen-Aufenthaltsrecht aus dem Bund ohnehin bereits obsolet.
Und dieses Chancen-Aufenthaltsrecht hat wirklich zum Ziel, die Situation der Geflüchteten zu verbessern und eine schnelle Integration in unsere Gesellschaft vorzunehmen. Denn gut integrierte Geflüchtete brauchen sichere Bleibeperspektiven und die langfristige Möglichkeit in den deutschen Arbeitsmarkt einzutreten, was im Angesicht des akuten Arbeitskräftemangels von höchster Wichtigkeit ist. Dieses einjährige Aufenthaltsrecht für Geduldete fördert außerdem den Spracherwerb und die Erwerbstätigkeit und sieht zusätzlich bereits auf Bundesebene Erleichterungen der Anordnung von Abschiebehaft und Ausweisungen vor. Es soll auch keine Aussetzung der Abschiebung bei fehlendem Identitätsnachweis mehr geben.
Wir hätten uns alle also viel Zeit gespart, wenn die AfD ein wenig Recherche betrieben hätte und dieser Gesetzesentwurf nie entstanden wäre. Es bleibt daher nichts weiter zu tun, als ihn abzulehnen.
Währenddessen bin ich froh, dass wir jetzt aus Berlin ein modernes Einwanderungsrecht bekommen, welches die Interessen unseres Landes, aber auch die Interessen der Geflüchteten ausreichend berücksichtigt und stolz darauf, dass wir mit Art. 16a GG – dem Recht auf Asyl – eine Regelung haben, die die Menschlichkeit ausreichend berücksichtigt und wir Menschen, die in Not zu uns kommen, als modernes und wohlhabendes Land helfen können.“
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