Marcel Gehrung
Pressesprecher
Landtag von Baden-Württemberg
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Das Schallschutzgutachten, mit dem der Rettungshubschrauber Christoph 51 von seinem Standort in Pattonville bei Kornwestheim auch Nachtflüge durchführen soll, verzögert sich weiter und soll nun erst im Juni öffentlich gemacht und dem Gemeinderat vorgelegt werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart nennt kurzfristige Personalausfälle als Grund für die weitere Verzögerung des Genehmigungsverfahren für den Hubschrauberlandeplatz in Pattonville. Hans Dieter Scheerer, Landtagsabgeordneter aus Weil der Stadt, sieht in dem langwierigen Genehmigungsverfahren allerdings vielmehr einen weiteren Beweis dafür, dass die Neuordnung der Luftnotrettung, die das Innenministerium im November 2022 trotz vieler Proteste durchgesetzt hat, auf tönernen Füßen steht. Sollte ein 24-Stundenbetrieb mit Nachtflügen in Pattonville nicht genehmigt werden, führt laut ihm kein Weg daran vorbei, den Standort des Rettungshubschraubers Christoph 41 in Leonberg zu belassen.
„Ich selbst stehe schon seit geraumer Zeit im direkten Austausch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart um Informationen zum Schallschutzgutachten für den Luftrettungsstandort Pattonville und die anhängigen Genehmigungsverfahren zu erhalten. Aber auch ich wurde immer wieder vertröstet und warte, wie der Gemeinderat in Kornwestheim, auf eine Veröffentlichung der Informationen“, berichtet Scheerer. „Dass kurzfristige Personalausfälle dafür verantwortlich seien, glaube ich nicht, läuft der ganze Prozess um die Neuordnung der Luftrettungsstandorte in Baden-Württemberg doch schon lange. Also wurde entweder versäumt dringend notwendige Genehmigungen und Gutachten rechtzeitig einzuholen oder aber – und das vermute ich – der 24-Stundenbetrieb mit Nachtflügen in Pattonville gestaltet sich doch schwieriger als gedacht.“
Bisher darf an dem Luftrettungsstandort zwischen 22 und 6 Uhr nur einmal gelandet werden. Brisant ist allerdings, dass der Start- und Landeplatz in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet des Remsecker Stadtteils Pattonville liegt. „Für alle Betroffenen ist klar, dass eine bestmögliche medizinische Versorgung der Region und des Landes aus der Luft gewährleistet werden soll und das stellt auch niemand in Frage. Die Lärmbelastung durch das Starten und Landen eines Rettungshubschraubers ist allerdings auch nicht unerheblich und daher habe ich Verständnis für die Bedenken der Anwohner und des Bürgervereins Pattonville“, erklärt Scheerer. „Ein mögliches Beteiligungsverfahren ist deshalb auch dringlich gegeben und die Landesregierung sollte dessen Ergebnis und die Stimmen aus der Bevölkerung nicht erneut ignorieren, wie sie es bereits bei der Entscheidung um die Verlegung von Christoph 41 in Leonberg getan hat.“
Und genau im Leonberger Rettungshubschrauber Christoph 41, der an die BG-Unfallklinik in Tübingen verlegt werden soll, sieht Scheerer auch die Lösung für die Situation in Pattonville: „Die komplette Neuordnung der Luftrettungsstandorte in der Region Stuttgart und der Schwäbischen Alb fußt darauf, dass Christoph 41 nach Tübingen kommt und der Standort Pattonville rund um die Uhr betrieben werden kann. Denn bisher fliegt Christoph 51 auch hauptsächlich Verlegungsflüge und müsste dann Notfalleinsätze auffangen, die bisher aus Leonberg bedient wurden. Das Fundament für diese Pläne wackelt aber bedenklich und kann am möglicherweise nicht gegebenen Schallschutz in Pattonville scheitern. Deshalb plädiere ich erneut dafür, Christoph 41 in Leonberg zu belassen, wodurch der 24-Stundenbetrieb in Pattonville hinfällig wird, und die Lücke der Luftrettung auf der Schwäbischen Alb durch einen neuen zusätzlichen Standort, dann gegebenenfalls auch in Tübingen, zu schaffen. Der Standort Leonberg bietet ausschließlich Vorteile für die Luftnotrettung und es wäre töricht, diesen auf Basis eines veralteten Gutachtens und ohne die Sicherstellung der weiteren notwendigen Rahmenbedingungen an anderen Standorten zu verlegen.“