FDP-Landtagskandidat Hans Dieter Scheerer klagt gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof

Hans Dieter Scheerer lässt die Corona-Verordnung über einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim überprüfen. Sie greife in ihrer aktuellen Fassung zu sehr in die Bürgerrechte ein. Aufgrund der gesundheitlichen Bedeutung sollen insbesondere Sportstätten wie Fitnessstudios wieder öffnen dürfen.

FDP-Landtagskandidat Hans Dieter Scheerer, der im Wahlkreis 06 (Leonberg, Weil der Stadt, Herrenberg) kandidiert, beschreibt sich selbst auf seinen Wahlplakaten als „Anwalt für die Freiheit“. Tatsächlich ist er von Beruf Rechtsanwalt und nutzt dies nun, um vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim einen Antrag auf Normenkontrolle zu stellen. Er möchte, dass die Fitnessstudios und Sportstätten aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Gesundheit wieder öffnen dürfen. Er hat daher die Initiative ergriffen und auf eigene Kosten den komplexen Prozess vor dem VGH eingeleitet.

„Wenn die Bürgerinnen und Bürger keinen Sport mehr machen können, hat das zahlreiche negative körperliche und psychische Auswirkungen auf die Gesundheit. Konzentrations- und Schlafstörungen gehören ebenso dazu wie Gewichtszunahme. Einfach im Freien Sport zu machen, ist bei unserem winterlichen Wetter auch nicht immer möglich. Ich kenne mehrere Personen, die durch sportliche Aktivitäten im Freien bei Glätte zum Teil schwere Verletzungen erlitten haben. Unter Einhaltung eines überzeugenden Hygienekonzeptes muss es möglich sein, Sportanlagen und Sportstätten zu öffnen“, so Scheerer.

„Die Landesregierung denkt nicht ans Ganze“, beklagt Scheerer. „Zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung gehören nicht nur Verbote, sondern auch, dass sich jeder unter Einhaltung von Hygienevorschriften fit halten kann.“ Zudem sei es für ihn unverständlich, dass Fitnessstudios selbst in Regionen mit Inzidenzwerten von unter 50 oder gar unter 35 geschlossen bleiben müssen.
Der weitere Ablauf des Verfahrens wird von Scheerer so erklärt: „Das Land hat nun vom Gericht die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Stellung zu meinem Antrag zu nehmen. Anschließend wird der VGH im Schnellverfahren, für den sogenannten einstweiligen Rechtsschutz, zeitnah eine Entscheidung fällen. Ich gehe davon aus, dass wir bereits Ende dieses Monates eine vorläufige Entscheidung erwarten dürfen.“

Scheerer fügt hinzu: „Es kann nicht sein, dass die im Angesicht der explodierenden Zahlen im Spätherbst erlassene Einschnitte in die Bürgerrechte, nun einfach immer ohne neue Abwägung weitergeführt werden. Ein dauerhaftes und pauschales Wegsperren ganzer Branchen, darf es in unserer freiheitlichen Demokratie nicht geben.“

 

 

UPDATE 26.02.2021: Mittlerweile hat das Land mit einem 36 Seiten langen Schriftsatz den Normkontrollantrag erwidert. Es wiederholt dabei die bekannten Aussagen. Leider lässt das Land nicht erkennen, dass eine Komplett-Schließung von Betrieben immer nur die ultima ratio sein darf. „Es muss die Möglichkeit geben, wenigstens unter strengen Hygiene-Auflagen öffnen zu können. Ich würde mir hier vom Land einfach mehr Kreativität wünschen: Wie wäre es zum Beispiel, wenn immer nur stundenweise eine bestimmte Anzahl von Menschen Fitnessstudios, Museen etc. besuchen dürfen und danach alle Räumlichkeiten durchgelüftet werden?“ macht Scheerer einen gewohnt pragmatischen und sachorientierten Lösungsvorschlag. Scheerer ist sich dabei bewusst, dass es durchaus einen Aufwand darstellt, ausgewogene Hygienekonzepte zu erarbeiten: „Nach Monaten der Pandemie kann es aber nicht mehr sein, dass man das einfachste aller Mittel wählt und pauschal für alle alles verbietet. Ich werde im Landtag hart dafür arbeiten, dass die Menschen wieder eine Perspektive haben!“

Der Prozess wird weitergeführt. Auch am Wochenende setzt sich Scheerer für Sie ein und erarbeitet aktuell einen weiteren Schriftsatz an das Gericht. Mit Spannung darf man dann auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) erwarten.